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Abrechnung

Leider erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen von Heilpraktikern nicht, sodass die Kosten für die Behandlungen von den Patienten selbst zu tragen sind. Für Privatversicherte oder auch gesetzlich Versicherte mit einer privaten Krankenzusatzversicherung stelle ich eine Abrechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH), die dann bei der jeweiligen Versicherung eingereicht werden kann. Inwieweit hier eine Erstattung vorgenommen wird, entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein mit den darauf angeführten Leistungen bzw. klären dies vorab mit Ihrer Versicherung.

Die österreichischen Krankenkassen sowie Zusatzversicherungen übernehmen leider keine Kosten für Heilpraktikerleistungen aus Deutschland.
© 2022 | Sabine Both | Schmittensteinstr. 33 | +49 (0) 8654 7701542 | » E–Mail